Allgemeine Charterbedingungen

Allgemeine Charterbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer und MCP KRK d.o.o., Tina Ujevića 10, (im Folgenden Vercharterer) über ein Motorboot aus der Flotte von MCP  geschlossen wird.  Mit der Buchung und der Unterschrift des Chartervertrages erkennt der Charterer die allgemeinen Charterbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Charterpreis
Der Charterpreis beinhaltet die Nutzung des Bootes und desen Ausstattung. Im Preis sind nicht enthalten: Kurtaxe, Treibstoff, Hafen- und sonstige Gebühren.
Zahlungsbedingungen
-Bei Buchungungen über das Online Buchungsverfahren sind bei Reservierung 50%     des Charterpreises sofort fällig, die restlichen 50% sind 4 Wochen vor Charterbeginn fällig.
-Bei vor Ort Reservierung, ist der ganze Betrag sofort zu entrichten.
Stornierung
Bei Rücktritt vom Chartervertrag, aus welchen gründen auch immer, hat der Charterer bei Onlinebuchungen, mit voheriger Abspracher mit MCP, die möglichkeit einen Erstz zu finden der die Rechten und Pflichten übernihmt. Sollte diese nicht gelingen und es zur Stornierung des Chartervertrages kommt, wird wie folgt vorgegangen.
Sollte die Stornierung 4 Wochen oder länger vor Charterbeginn (Bootübergabe Termin) erfolgen verliert der Charterer seine komplette Anzahlung (50 % der Gesamtsumme). Sollte die Stornierung in den 4 Wochen vor Charterbeginn erfolgen, verliert der Charterer sein komplet einbezahlten Betrag.
Wegen schlechten Wetter ist eine Rückzahlung nicht möglich. Die Firma MCP ist nicht verpflichtet Information bezüglich des Wetters auszugeben, sie steht allerdings den ganzen Tag für Informationen zur verfügung.
Führerschein
Der Charterer versichert, dass er bzw. der vorgesehene Skipper über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die für die Durchführung des
von ihm geplanten Törns erforderlich sind, verfügt und den Motorbootführerschein Motor bzw. See besitzt. Eine Kopie des Führerscheins ist bei der Buchung dem Vertrag beizulegen, bei Übernahme des Schiffs im Original vorzuzeigen. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung unserer Boote in dem Fall zu verweigern, wenn dieser bzw. der Skipper nicht die vorausgesetzte  Eignung gemäß der jeweiligen Führerscheinverordnung besitzt. Tritt dies ein, wird der Chartervertrag zum Nachteil des Charterers aufgekündigt, die bereits bezahlten Beträge verbleiben beim Vercharterer.
Einweisung / Übergabe
Der Vercharterer übergibt das Boot mit Kompleter Ausstattung, aufgetankt und im einwandfreiem Zustand. Das Boot wird am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit übergeben (bei Booten die eine Übernachtungsmöglickeit bieten ist die Übergabe um 18.00 Uhr und die Rückgabe um 09.00 Uhr, beim Tagescharter ist die Übergabe um 09.00 Uhr und die Rückgabe um 19.00 Uhr).
Sollte der Charterer sich nicht an den vereinbarten Termin halten und im zeitraum von 24 Stunden, ab Charterbegin, das Boot übernehmen steht es dem Vercharterer frei den Chartervertrag zu kündigen und das Boot anderweitig anzubieten. In diesem Fall hat der Charterer kein anrecht auf erstatung des bereits bezahlten Betrages. Sollte der Vercharterer das gebuchte Boot nicht rechzeitig, bis 24 Stunden nach Charterbeginn, zu vereinbarten Ort zur verfügung stellen, oder ein ähnliches bzw hochwertigeres Boot, hat der Charterer das recht vom Vertrag zurückzutreten und denn Restbetrag für die nichtgenutzten Tage einzufordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Chartergastes sind ausgeschlossen (Hotelunterbringung, Gästeüberführung usw.). Der Vercharterer und der Chartergast verpflichten sich, an einer ausführlichen Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ein Protokoll darüber zu unterzeichnen. Damit bestätigt der Chartergast die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes nach Maßgabe des Protokolls. Danach sind weitere Einwendungen des Chartergastes über Ausrüstung und Tauglichkeit des gecharterten Bootes ausgeschlossen.
Nutzung unsere Boote
Der Charterer verpflichtet sich, nur die Höchstzahl an Personen, entsprechend der Zulassung des Bootes oder der Crewliste, an Bord zu nehmen, das Boot nur zu Vergnügungsfahrten zu benutzen und keine Wettfahrten mit ihr durchzuführen.  Eine Untervermietung unserer Boote ist nicht erlaubt. Das Boot denn Wetterverhältnisen sorgsam anzulegen und festzumachen.  Der Charterer verpflichtet sich die kroatischen Hoheitsgewässer nicht zu verlassen. Für Spätfolgen die durch das nichteinhalten dieser Nutzungsbedingung enstehen haftet alleinig der Charterer.  Der Chartergast wird andere Boote nur im Notfall schleppen und das gecharterte Boot nur im Notfall schleppen lassen.
Ausstattung
Zur Ausstattung gehören und im Mietpreis enthalten sind Kartenmaterial und Zubehör (s. Checkliste, die bei der Bootsübergabe ausgehändigt wird). Das Boot wird mit gefülltem Tank übergeben und vom Charterer auch wieder gefüllt zurückgegeben.
Versicherung
Für das gecharterte Boot besteht eine Haftpflicht- sowie eine Kaskoversicherung in Höhe der Bootwertes. Die Bootsbesatzung ist ebenfalls versichert.
Persönliche Gegenstände des Charterers sind nicht versichert.
Kaution
Die Kaution wird vor Charterbeginn, laut aktueller Preisliste, hinterlegt. Sie wird bei einwandfreie Bootrückgabe vollständig dem Charterer ausgehändigt.
Eine Kaution wird auch dann hinterlegt, wenn das Boot mit einem Skipper gechartert wird. Sollte der Skipper von der Firma MCP gebucht sein, trägt diese die Veratwortung. Ist der Skipper selbt der Charterer oder wurde von dritten gebucht trögt er selbst die Verantwortung. Bei grober Fahrlässigkeit und/oder bei verlust von einem oder mehreren Teilen trägt der Charterer die gesamte Verantwortung.
Schadensfälle
Treten während der Charterperiode Schäden an unseren Booten oder der Ausrüstung auf, so ist unverzüglich der Vercharterer telefonisch zu
Informieren (die Telefonnummern befinden sich auf dem Vertrag), um mit ihm die Notwendigkeit der Reparatur abzustimmen.
Der Vercharterer verpflichtet sich die Schäden inerhalb von 24 Stunden zu beheben. Sollte der Schaden inhalb von 24 Stunden behoben sein hat der Charterer kein anspruch auf Schadensersatz. Wartezeiten bis zum Eintreffen eines Monteurs sind zu akzeptieren und stellen keinen Grund für eine Minderung des Charterpreises dar. Der Charterer ist verpflichtet, im falle von Diebstahl des Bootes oder desen Ausstattung, der Seeuntüchttigkeit, der Pfändung durch staatliche Organe, die entspechenden Organe und den Vercharterer umgehend zu informieren.
Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet und außerdem dem Vercharterer telefonisch mitgeteilt werden. Der Chartergast ist verpflichtet, einen Bericht mit Skizze zu erstellen, der auch die Personalien, Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten enthält und den alle Beteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden. Alle anderen Schäden sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Vercharterer berechtigt, bei Rückgabe unserer Boote die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers sind nicht ausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Chartergast zu verantwortende,
versteckte Mängel verschwiegen werden. Schäden am Motor die durch Ölmangel entstanden sind trägt allein der Charterer. Der Charterer ist verpflichtet täglich denn Ölstand im Motor zu überprüfen.
Übergabe/Rücknahme
Sollte die weiterfahrt, aus welchen gründen auch immer, nicht möglich sein oder eine Verspätung bei der Rückgabe auftreten, ist der Leiter des Stützpunktes umgehend zu Informieren und ausschlieslich seinen weiseungen zu folgen. Bei verspätungen wegen schlechtem Wetter haftet der Charterer für die Folgekosten, die durch die Verspätung entstanden sind. Änderungen der Bedingungen sind nur mit vorheriger Apsprache mit dem Vercharterer möglich. Das Boot ist nach Ende der Fahrt in ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Übergabe und Rücknahme unserer Boote erfolgt verbindlich zu den im Vertrag angegebenen Terminen. Bei der Rücknahme nimmt der Vercharterer eine Überprüfung von Boot und Ausrüstung vor. Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Der Chartergast verpflichtet sich, Grundberührungen, Kollisionen und Schäden an der Ausrüstung unserer Boote bei der Rückgabe zu melden. Der Vercharterer ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Abwicklung einbehalten werden. Das Boot ist mit gefülltem Tank / mit gefüllten Tanks zurückzugeben.
Haftung
Der Chartergast verpflichtet sich, das Boot mit der größtmöglichen Sorgfalt zu benutzen und nach den Regeln guter Seemannschaft zu handhaben. Bei schlechtem Wetter ist es nicht erlaubt, mit unseren Booten nach Einbruch der Dunkelheit zu fahren. Den Vorschriften der Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an unseren Booten und der Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. Der Charterer haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtungen, sondern auch für den Verlust desselbigen. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Vercharterer ist berechtigt, seine Leistung zu verweigern, wenn der Chartergast seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei Vertragspflichtverletzungen haftet der Charterer für alle daraus entstehenden Folgen. Soweit der Vercharterer für vom Chartergast zu vertretende Handlungen oder Unterlassungen von Dritten haftbar gemacht wird, stellt er den Vercharterer von allen rechtlichen Folgen frei. Der Charterer hat ein Verschulden seines Schiffsführers in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers und der übrigen Teilnehmer ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.
Beschwerden
Es werden nur schriftliche und von beiden Partein unterschriebene Beschwerden berücksichtigt. Die Beschwerden müssen sofort bei der Rückkehr und der Übergabe des Bootes erfolgen.
Gerichtsstand
Für alle eventuellen Fälle, welche sich nicht gütlich einigen lassen ist der Gerichsstandt der Stadt Krk zuständig.